Da wir großen Wert auf seriöse und transparente Tierschutzarbeit legen, verzichten wir auf Mitgliederwerbung und sind daher auf Spenden, die Übernahme von Patenschaften oder Mitgliedschaft in unserem Verein angewiesen. Nur so können wir Tieren in Not helfen und etwas bewirken.
Wirklich etwas bewegen - und das auf Dauer - können wir nur, wenn es viele Tierfreunde gibt, die sich uns und unserem Tierschutzgedanken anschließen. Insbesondere sind wir natürlich auf auch die Unterstützung unserer polnischen Tierfreunde vor Ort angewiesen, da sie eher in Kontakt zu der Bevölkerung treten können und auch in der Lage sind, Aufklärungsarbeitzu leisten.
Möchten Sie Mitglied im TSV „Freunde von Vierpfötchen e. V." werden, um die Arbeit des Vereins zu unterstützen und den Tieren eine neue Chance auf ein besseres Leben zu ermöglichen?
Dann beantrage ich die Mitgliedschaft bei Freunde von Vierpfötchen e. V.
Der Jahresbeitrag beträgt 30,00 Euro, ist grundsätzlich jährlich fällig und sollte bis zum 31. März auf unserem Vereinskonto eingegangen sein.
Anfang März versenden wir wie gewünscht einen Rundbrief, in welchem an die Überweisung des Mitgliedsbeitrages erinnert wird.
Bankverbindung: Freunde von Vierpfötchen e. V. IBAN: DE28 2001 0020 0003 1332 02 / BIC: PBNKDEFF (Postbank Hamburg)
Bitte den Antrag ausdrucken und ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg an uns senden.
Freunde von Vierpfötchen e. V.
Paul-Klee-Straße 5
49377 Vechta
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Freunde von Vierpfötchen“.
2. Er hat den Sitz in Vechta.
3. Der Verein soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Oldenburg eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V.
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Zweck des Vereins ist es, in Not geratenen Hunden und Katzen, insbesondere in Polen, zu helfen, ein lebenswürdiges Dasein zu erhalten.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
2. Der Verein „Freunde von Vierpfötchen“ e.V. ist konfessionell, politisch und weltanschaulich neutral und bekennt sich zur “freiheitlich, demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“
§ 3 Selbstlosigkeit
1. Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Nachweisüber die Verwendung von Spenden zeitnah und transparent.
3. Niemand darf durch Vereinsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für den Ersatz von Aufwendungen ist, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen anzuwenden sind, das Bundesreisekostengesetz maßgebend.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche (und juristische) Person werden, die seine Ziele unterstützt.
2. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
4. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Jahresende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen zum Jahresende.
5. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
6. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
§ 5 Beiträge
Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten, und zwar in Höhe von 30 €. Dieser ist im Voraus, bei der Aufnahme sofort, sonst bis jeweils spätestens zum 31. 03. eines Jahres zu entrichten; die Fälligkeit tritt ohne Mahnung ein.
Einem Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Beitrag gestundet werden oder für die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. Über einen Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der Vorstand.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane beschließen.
§ 7 Der Vorstand
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Satzungsänderung
§ 10 Beurkundung von Beschlüssen
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.
§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4 Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Hundehilfe Polen e.V.,die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Tierschutzsinne zu verwenden hat.
§ 12 Wirksamkeit der Satzung
1. Diese Satzung tritt im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
2. Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 27. September 2008 mit der hierfür erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Weinheim, den 27. September 2008
Rödermark, den 02.06.2012 ( Änderung der Satzung § 1, 1 - Name des Vereins)
Gooding > hier
Spendenkonto: Freunde von Vierpfötchen e.V.
IBAN: DE28 2001 0020 0003 1332 02
BIC (SWIFT): PBNKDEFFXXX